Cannabis Eigenanbau & Selbstversorgung in Deutschland


Was erlaubt ist und wo’s schnell strafbar wird

Seit 01.04.2024 regelt das Konsumcannabisgesetz (KCanG) den privaten Eigenanbau und Besitz (umgangssprachlich “CanG”).

 

Das Wichtigste im Überblick

Erlaubt (nur für Erwachsene 18+)
  • Bis zu 3 lebende Cannabispflanzen gleichzeitig pro volljähriger Person am Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt.

  • Besitz bis 25 g getrocknetes Cannabis unterwegs / öffentlich.

  • Besitz bis 50 g getrocknetes Cannabis zu Hause + bis zu 3 lebende Pflanzen.

Verboten / Risiko
  • Weitergabe an Dritte (auch verschenken) von Cannabis aus Eigenanbau: verboten.

  • Kinder/Jugendliche dürfen keinen Zugriff haben: du musst sichern (nicht “irgendwo in der Wohnung”).

  • Öffentlicher Konsum in Schutzzonen (z.B. Schulen / Spielplätze etc. + „Sichtweite“): verboten.

  • Extraktion von Cannabinoiden mit Lösemitteln (z.B. DIY-Öl / HBO-Extraktion): verboten.

 

Was ist erlaubt? (KCanG)

Besitzgrenzen (öffentlich vs. zuhause)
  • § 3 Abs. 1 KCanG: bis 25 g (getrocknet, Gewicht nach dem Trocknen) zum Eigenkonsum.

  • § 3 Abs. 2 KCanG: am Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt bis 50 g getrocknet + bis 3 lebende Cannabispflanzen.

Wichtig (Praxisfalle): Die 50 g zuhause sind nicht “pro Ort”, sondern faktisch deine Obergrenze – “zweiter Wohnsitz = nochmal 50 g” ist nicht automatisch safe (Bundesländer weisen explizit auf die Gesamtobergrenze hin).

Privater Eigenanbau
  • § 9 KCanG: Privat max. 3 Pflanzen gleichzeitig (pro erwachsene Person) am Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt.

  • § 9 Abs. 2 KCanG: Cannabis aus Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Schutzpflicht (Kinder & Zugriff Dritter)
  • § 10 KCanG: Cannabis und Vermehrungsmaterial müssen im privaten Bereich durch geeignete Maßnahmen gegen Zugriff (v. a. Kinder / Jugendliche) gesichert werden.

Konsumverbote in der Öffentlichkeit
  • § 5 Abs. 2 KCanG: Öffentlicher Konsum ist u. a. in Schulen, auf Spielplätzen, in / bei Kinder- & Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und jeweils in deren Sichtweite verboten.

Grundsatz: Umgang ist erstmal verboten – außer die Ausnahmen greifen
  • § 2 KCanG listet Verbote (Besitz, Anbau, Weitergabe etc.) und enthält Ausnahmen / Regelungen – und: Extraktion mit Lösemitteln ist verboten.

 

Samen: Wie du legal dran kommst

Das BMG sagt klar:

  • Samen dürfen aus EU-Mitgliedstaaten zum privaten Eigenanbau eingeführt werden (Internethandel).

  • Online-/ Fernabsatz + Versand nach Deutschland ist zulässig.

Zusätzlich: Anbauvereinigungen dürfen (unter Bedingungen) begrenzt Samen / Stecklinge auch an Nicht-Mitglieder abgeben (BMG nennt z. B. bis 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat).


Was NICHT erlaubt ist und wo Leute sich selbst reinreiten

1) “Ist doch nur ein Geschenk”

Nein. Weitergabe bleibt verboten, auch unentgeltlich, wenn’s aus deinem privaten Eigenanbau kommt.

2) “Ich mach mir halt Öl / Hasch zuhause”

Extraktion von Cannabinoiden mit Lösemitteln ist verboten (§ 2 KCanG). Das ist ein klassischer Strafbarkeits-Trigger, weil viele genau da kreativ werden.

3) “Die Pflanzen stehen halt am Balkon – passt”

Du brauchst Schutzmaßnahmen gegen Zugriff Dritter (v. a. Kinder / Jugendliche). “Balkon frei zugänglich / Garten offen” ist ein unnötiges Risiko.

4) Mengen- und Trocknungs- Fallen

Die Grenzen beziehen sich auf getrocknetes Material.
Wenn du erntest und dann “alles mal kurz trocknet”, bist du schnell über 50 g zuhause – das ist der häufigste Selbsttreffer.


Worauf du praktisch achten solltest

Rechtssicher lagern (damit § 10 nicht zum Problem wird)
  • Abschließbar (Schrank / Box / Raum) statt “oben im Regal”.

  • Kein Zugriff für Minderjährige – auch nicht “wenn die normalerweise nicht ins Zimmer gehen”.

  • Trenne Lagerung klar von Bereichen, wo Gäste / Kinder rankommen.

Nachbarschaft & Sichtbarkeit
  • Je weniger “öffentlich sichtbar”, desto weniger Stress (Beschwerden → Kontrollen).

  • Geruch ist der Auslöser #1 für Konflikte. “Legal” schützt dich nicht vor Ärger, nur vor Strafbarkeit – und auch nur, wenn du Limits einhältst.

Sicherheit / Technik (wenn Indoor)
  • Brandlast, Kabelsalat, billige Mehrfachstecker: unnötig.

  • Schimmel / Feuchtigkeit: Gesundheitsthema (und am Ende landet es ggf. trotzdem im Müll → dann lohnt der Aufwand nicht).

Dokumentiere simpel (für den Fall der Fälle)

Du musst kein Buch führen – aber praktisch:

  • Foto / Notiz: Anzahl Pflanzen, Erntedatum, grobe Mengen.

  • Ziel: im Zweifel plausibel zeigen, dass du unter 3 Pflanzen und unter 50 g zuhause bleibst.

 

Kurzer Realitätscheck

  • “Selbstversorgung” klingt nett – aber die 50 g zuhause sind die harte Kante.

  • Wenn du das ernsthaft als Versorgung planst, ist die größte Herausforderung nicht “anbauen”, sondern rechtskonform ernten / lagern / Limit einhalten.

 

 

Herausgeber: Urban Greeen UG
Datum: 15.12.2025
Quellen: schulministerium.nrw, BMG, gesetze-im-internet.de

 

 

 

1 Kommentar

Übersichtlich und gut recherchiert. Der Beitrag fasst die wichtigsten Regelungen zum Eigenanbau und Besitz verständlich zusammen und weist sinnvoll auf typische Praxisfallen hin, etwa bei Besitzgrenzen, Weitergabe oder Sicherungspflichten. Besonders hilfreich ist die klare Trennung zwischen Erlaubtem und Verbotenem. Eine gute Orientierung für alle, die sich regelkonform mit dem Thema befassen wollen.

Ivy

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